Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Hotel und Vermietung im Hotel Hof Krähenberg
1.
Eine vom Gast veranlasste und vom Hotel angenommene Zimmerbuchung begründet zwischen den Vertragspartnern den Hotelaufnahmevertrag.
2.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie für den Gast erbrachte weitere Leistungen und Lieferungen des Hotels.
3.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Hotels.
Änderung der Buchung / Umbuchung:
Sofern der Gast innerhalb einer Frist von 48 Tagen vor Antritt der Anreise schriftlich den Vertrag ändert und das Hotel dies schriftlich bestätigt, werden keine Umbuchungsgebühren berechnet. Ändert der Gast nach Ablauf dieser Frist seine Buchung, wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro pro Zimmer berechnet. Die Umbuchung einer Zimmerbuchung kann einmal erfolgen. Der Reisepreis wird bei einer Umbuchung sofort fällig.
4.
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Die vereinbarten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer oder der Leistung des Hotels wünscht, und das Hotel dem zustimmt. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, abgelaufene Forderungen jederzeit anzumahnen und unverzügliche Zahlung zu fordern. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen über dem jeweiligen Diskontsatz zu berechnen. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen und rechtskräftigen Forderung gegenüber einer der Forderungen des Hotels aufrechnen und mindern. Das Hotel behält sich vor, eine Anzahlung in angemessener Höhe einzufordern.
5.
Rücktritt des Gastes: Sofern der Gast innerhalb einer Frist von 48 Tagen vor Antritt der Anreise schriftlich vom Vertrag zurücktritt und das Hotel dies schriftlich bestätigt, werden keine Stornokosten berechnet. Es wird jedoch eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro pro Zimmer berechnet. Tritt der Gast nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurück, hat das Hotel zusätzlich Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, sofern das Hotel die gebuchten Zimmer nicht anderweitig vermieten konnte. In der Rechtsprechung haben sich hierfür folgende Erfahrungssätze ergeben :
Übernachtung : 90 %
Übernachtung / Frühstück: 80 %
Übernachtung / Halbpension 70 %
6.
Rücktritt des Hotels: Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich vom Vertrag zurück zu treten. Beispielsweise bei höherer Gewalt oder wenn andere Gründe es dem Hotel unmöglich machen, den Vertrag zu erfüllen. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
7.
Zimmerbereitstellung : Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer, es sein denn, das Hotel hat die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers schriftlich bestätigt. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag spätestens ab 14 h / am Wochenende spätestens ab 15 h zur Verfügung und sind dem Hotel am Abreisetag bis spätestens 10.30 h geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung einen Tageszimmerpreis in Rechnung stellen.
8.
Das Hotel haftet nur nach den gesetzlichen Bestimmungen über den unentgeltlichen Verwahrungsvertrag für Geld, Wertsachen und Kostbarkeiten, die dem Vermieter zur Aufbewahrung übergeben werden.
9.
Jeder Besucher, der sich in Grömitz aufhält, hat einen Tourismusbeitrag nach der jeweils geltenden Satzung zu entrichten (Ostseecard). Die Zahlung ist unabhängig davon, ob und in welchem Umfang die Einrichtungen und Veranstaltungen in Anspruch genommen werden. An- und Abreisetag gelten für die Berechnung zusammen als ein Tag. Die Ostseecard gilt an der gesamten Ostseeküste von Schleswig-Holstein. Der Tourismusbeitrag wird gesondert erhoben und ist nicht im Zimmerpreis enthalten.
10.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Oldenburg i. Holstein. Es gilt deutsches Recht. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
11.
Beim Verstoß gegen die Hausordnung und das Hausrecht wird eine Gebühr von € 100,00 pro Person fällig.